Die Stiftung wurde errichtet von dem Endokrinologen Dr. Peter Ball aus Lübeck.
Sie verfolgt das Ziel, die Familie und damit die Institution der Ehe/Partnerschaft zu schützen, Werte wie Verlässlichkeit, Berechenbarkeit, kommunikative Zuwendung, Kompromissbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Altruismus und die dahin gehende Entwicklung der Persönlichkeit zu betonen. Sie möchte den zunehmenden Verlust dieser Werte aufhalten.
Dies soll erfolgen durch Aufklärung, Beratung und konkrete Unterstützung von Partnern in der Frühphase der Konfliktentstehung. Vorbeugend soll geholfen werden bei der Bewältigung dieser Konflikte, um vor allem Partnertrennungen bis hin zu Ehescheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Gefördert und unterstützt werden sollen insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern. Ziel ist es sowohl für die Partner als auch für die Kinder ein Lebensumfeld zu schaffen, das die Geborgenheit vermittelt, die nur eine intakte Familie geben kann.
Die feste Überzeugung des Stifters ist:
“Kinder haben nicht nur ein grundsätzliches Recht auf beide Elternteile im Sinne eines gemeinsamen Sorgerechts - Kinder brauchen auch den gleichberechtigten, d.h. ausreichenden Umgang mit Vater und Mutter und die Harmonie der Eltern.”
Die Elternteile sollen sich dieser Verantwortung für ihre Kinder ständig bewusst sein und alles dafür tun, um unvermeidliche Konflikte kommunikativ auszuräumen. So ist nach unseren Berufserfahrungen der Ausdruck "Getrennt erziehend" sprachlich oft passender als "allein erziehend".
Die Stiftung verfolgt jedoch noch ein weiteres Ziel:
Für den Fall, dass die Partnerschaft nicht fortgesetzt werden kann, insbesondere einseitig aufgekündigt wird, müssen das Wohl und der Wille der Kinder ausreichend berücksichtigt werden. Obwohl beide Elternteile (sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben und die Bindung zu den Kindern gleich stark verankert ist) das Recht und die Pflicht zur gleich gewichteten Betreuung und zum gleichberechtigten Umgang mit den Kindern haben, sieht die Praxis leider häufig anders aus. Nicht immer steht hier das Kindeswohl wirklich an erster Stelle.
In einer der Gleichberechtigung der Geschlechter verpflichteten Gesellschaft dürfen Kinder nicht zum Spielball der Erwachsenen werden.